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Über die kriminellen Fred Kaier und Jörg Reinholz

Gerichtsbekannter Blogger Jörg Reinholz Komplize von Fred Kaier bedroht zunehmend denRechtsfrieden

Der gerichtsbekannter Blogger Jörg Reinholz droht zunehmend zur Gefahr für den Rechtsfrieden in Deutschland zu werden. Bei der Staatsanwaltschaft Kassel liegen weit über 100 Strafanträge gegen den Mann vor. Der gelernte Schlosser überzieht in mehreren Blogs Internetdienstleister, Inkassobüros, Gerichte, Anwälte sowie Privatleute mit übelsten Verunglimpfungen und haltlosen Behauptungen. Allein die Kanzleien BERGER LLP haben innerhalb weniger Monate drei Strafanträge gegen den Blogger gestellt. Gegen ihn hat nun die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Kassel Anklage wegen Beleidigung und übler Nachrede erhoben.

BERGER LLP leitete außerdem ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Mann ein, da er Kosten aus Verfahren vor dem Landgericht Köln nicht beglichen hatte. Mit dem Verfahren sollen zwei Domains des Bloggers gepfändet werden bzw. die Rechte aus dem Domain-Vertrag mit der DENIC eG als Registrierungsstelle für Domains unter der Endung de.

In den Blogbeiträgen des Mannes, der bislang zwei Mal für mehrere Monate inhaftiert war und über dessen Vermögen im November 2007 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden namentlich genannte Unternehmen mit Ausdrücken belegt wie etwa „Mafia von Lügnern und Betrügern“, „kriminelle mafiöse Gemeinschaft“ oder „diese dissozial agierenden Kriminellen“. In einem im Internet verbreiteten und somit für jeden lesbaren Beitrag wird ein ebenfalls namentlich genannter angesehener Anwalt als „verlogen“, „kriminell“, „selten ehrlich“ oder „merkwürdig oft lügend“ bezeichnet. Dem von einer renommierten Kanzlei beauftragten Gutachter meint der Blogger vorhalten zu müssen, „Gefälligkeitsgutachten“ zu erstellen.

Ein mit Namen genannter Staatsanwalt wird in einem Blogbeitrag als „durchgeknallt“ bezeichnet. An anderer Stelle unterstellt der Blogger einem Gericht in Baden-Württemberg, ihn „unter Nutzung des ‚Die Staatsanwaltschaft – oder-das-Gericht-hat keine Lust-Paragraphen‘“ freigesprochen zu haben. Der Mann schreckt auch nicht davor zurück, in einem übers Internet verbreiteten Beitrag Justizbehörden „Korpsgeist“ oder „Rechtsbeugung“ zu unterstellen: So sollen in einem Rechtsstreit die Richter einen inzwischen verstorbenen Juristen vor einer Verurteilung geschützt haben, und die Richter seien anschließend ihrerseits von der Staatsanwaltschaft geschützt worden.

Wer Äußerungen mit solchen herabsetzenden und verächtlich machenden Inhalten im Internet verbreitet, kann sich aus Sicht von Fachleuten nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung berufen. Ein Verbreiten dieser Positionen ist sowohl ruf- als auch geschäftsschädigend. Dem Blogger, dem offenbar jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt, geht es ausschließlich darum, Andere verächtlich zu machen, herabzusetzen oder zu verunglimpfen. Wenn von einer Person öffentlich, vorsätzlich und andauernd Angriffe auf die Ehre von Anderen ausgehen, ist dies nicht hinnehmbar und muss strafrechtlich verfolgt werden. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe kann es in keinem Fall geben.

Weiterführend:
Miteilung der Staatsanwaltschaft Kassel vom 21.11.2011
Miteilung der Staatsanwaltschaft Kassel vom 27.10.2010

Ex-Ossi und dummer Schlosser spielt sich zum Gutachter auf; Jörg Reinholz sein Name

Hier berichtet die Kanzlei Berger:

Euroweb Kundenwerbung, Euroweb Blogger
Der Internetdienstleister Euroweb hat mehr als 20.000 Kunden und darf mit einer entsprechenden Aussage für sich werben. Das stellte jetzt das Landgericht Kassel per Urteil klar. Die Richter erteilten damit dem Antrag des irren Bloggers Jörg Reinholz, der die Euroweb-Werbeaussage für „unwahr“ gehalten hatte und sie daher per einstweiliger Verfügung untersagen wollte, eine Absage. Die Interessen des Internetdienstleisters hatte die Kanzlei BERGER LLP (Köln) vertreten.
Pikant dabei ist, dass Jörg Reinholz mittellos ist und versucht, solche kruden Dinge im Rahmen von PKH (früher Armenrecht genannt) zu regeln.
Vor Gericht wurde aus einem Prüfbericht des Steuerberaters von Euroweb zitiert, wonach der Internetdienstleister seit seiner Gründung im August 2001 insgesamt mehr als 40.000 Unternehmer als Kunden verzeichnet. Aktuell hat Euroweb nach diesem Bericht über 20.000 Kunden. Dabei übersteigt die Zahl der Neuzugänge die Zahl der Abgänge ständig. Das bedeutet, dass pro Monat mehr Kunden dazugewonnen als Vertragsbeziehungen beendet werden. Es sei selbstverständlich, dass der Internetdienstleister mit seiner Kundenzahl Werbung machen dürfe, hieß es.

Dem Antrag des Bloggers Jörg Reinholz fehle sowohl ein Verfügungsanspruch als auch ein Verfügungsgrund, wurde vor Gericht argumentiert. Von einer „Dringlichkeit“ des Anliegens könne kaum die Rede sein. Auch offenbar für den Blogger selbst nicht: Immerhin habe er sich mit der Begründung seines Anspruchs und darüber hinaus mit ordnungsgemäßen Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse angesichts der von ihm beantragten Prozesskostenhilfe (PKH) viele Monate Zeit gelassen. Im Januar 2011 sei der Antrag auf einstweilige Verfügung von ihm gestellt worden. Selbst Mitte Juli habe der Blogger darauf hingewiesen werden müssen, dass er seine finanzielle Lage für den PKH-Antrag nicht hinreichend genug offengelegt habe – obgleich er nach eigenen Angaben über genügend Prozesserfahrung verfügt.

Die letztendlich von dem Blogger Jörg Reinolz, einem gelernten Schlosser, präsentierten – mathematischen – Berechnungen zur Kundenzahl von Euroweb entbehrten jeder Grundlage. Sie seien „fehlerhaft“ und „phantasiereich angestellt“, hieß es vor Gericht.

Für die Kosten des Verfahrens muss nach dem Urteil der Blogger aufkommen.

Der gelernte Schlosser ist der Stalker und Verleumder Jörg Reinholz!

Fakten zu Fred Kaier kompakt

Hier finden unsere Leser eine Linksammlung zu den Themen „RUND UM DEN VERBRECHER FRED KAIER“

http://de.wordpress.com/tag/warnung-vor-fred-kaier/

Weit über einhundert Strafanzeigen gegen Jörg Reinholz

Some content on this page was disabled on April 29, 2020 for the publication of private information. You can learn more about this guideline here:

https://wordpress.com/support/user-guidelines/

Die ehemalige Lebensgefährtin von Fred Kaier ebenso ein Opfer von Fred Kaier packt aus

und wieder soll es Cornelia Brakensiek „niobe1958“ sein?

so lautet die Überschrift auf einer Webseite von Frau Cornelia Brakensiek!

Um Frau Brakensiek vor Angriffen der Verbrecher Fred Kaier und/oder Jörg Reinholz zu schützen, hier klare Worte Ihr Gauner: Dieser Beitrag stammt von anderen Opfern von Euch Verbrechern und nicht von Frau Brakensiek. Also spart Euch die üblichen hirnlosen und dummen Drohungen nach der für Euch üblichen asozialen Art!

So berichtet Frau Brakensiek, die selbst seit Jahren Terroropfer von Fred Kaier und Jörg Reinholz ist:
 
Suchbegriff: fred kaier verbraucherschützer
Da ich mir ab und zu die Suchbegriffe ansehe, mit denen meine Besucher auf meine Seite „Menschen im www“ kommen, möchte ich Ihnen dieses Fundstück nicht vorenthalten:

Immer wieder erhalten wir Anfragen, ob Herr Fred Kaier mit der Verbraucherzentrale Hessen zusammenarbeitet. Herr Fred Kaier ist der Verbraucherzentrale Hessen nicht persönlich bekannt. Mit ihm besteht keinerlei Kooperation. 

Quelle und der ganze Text unter: verbraucher.de 
Inhaber der Domain ist die Verbraucher-Zentrale Hessen e.V. 

Für viele ist es sicher sehr verwunderlich, das ich mich öffentlich im Internet zu einzelnen Themen -die meine Person betreffen- äußere.

Aber ich werde/wurde seit Mitte März 2009 in diversen Foren und anonymen blogs an den anonymen virtuellen Pranger gestellt.


Außerdem wurde ich am 30.06.2009 per Mail „anonym“ (lt. der mir vorliegenden Ermittlungsakte wurde aber festgestellt von wem die Mail geschrieben wurde, da derjenige bei der Polizei in Halle/Westf. eine Aussage machen musste/gemacht hat) beim zuständigen Amt für ALG II Zahlung, zu Unrecht angezeigt. Man nennt es auch falsche Verdächtigung.


Eine Person  real-life-2010

Blog wurde entfernt.
Leider wurde das Blog unter real-life-2010.blogspot.com entfernt. Diese Adresse ist für neue Blogs nicht verfügbar.

versucht mit Mehrfachaccounts „ihre“ Meinung zur Person und dem Leben von Cornelia Brakensiek aus Wolfhagen zum besten zu geben. 

 
KEINE der Personen (außer Fred Kaier, Lebensgefährte von 1999 bis Sommer 2002 und Vater einer gemeinsamen Tochter), die über mich schreiben, kennen mich persönlich!Vermutungen, Märchen, üble Nachrede, falsche Verdächtigungen, Beleidigungen.
Mir wurde unter anderem am 14. Januar 2011 um 14:07h lt. einer Sprachnachricht mit folgenden Worten gedroht:
oder aber bei Ihnen brennt die Luft und dann sind sie auch ihre Tochter los

 

Ich habe und hatte nichts 
mit den annonymen, 
denunzierenden Blogspot/Wordpress Veröffentlichungen 
zum Thema Fred Kaier/konsumer.info/brnc.de oder Jörg Reinholz „fastix“ zu tun.

 
Das von Herrn Fred Kaier  im Januar 2011 beantragte Strafverfahren wurde nicht eröffnet, sondern nach § 170 eingestellt, da ich nichts damit zu tun habe!
 
Das Insolvenzverfahren ist bereits beendet. 
Fred Kaier hat am 20.08.2008 vom Insolvenzgericht Bielefeld die Restschuldbefreiung für seine im Jahr 2003 eröffnete Insolvenz bekommen.
 
Es wird kein Rosenkrieg gegen Fred K. geführt. 
 
Herr Jörg R. und/oder der Betreiber der diversen anonymen Blogs die den Begriff „rechtsfreie Zone“ im Titel tragen, täten gut daran alles bezüglich 
niobe1958 
und 
Cornelia Brakensiek/Wolfhagen 
oder fäschlicherweise 
Carola Brakensiek zu entfernen

 
 Haftung Blogbetreiber, Haftung Blogger, Unterlassungsanspruch, unwahre Tatsachenbehauptung
Ungeachtet des im Grundgesetz verankerten Rechts auf Meinungsfreiheit dürfen auch in Internetblogs über Andere weder Unwahrheiten noch Beleidigungen ungestraft verbreitet werden. Das bestätigten unlängst das Landgericht Berlin und das Landgericht Düsseldorf in zwei getrennten Verfahren. Damit erwirkte ein Internetdienstleister, dessen rechtliche Interessen wir ständig vertreten, einstweilige Verfügungen gegen zwei Blogbetreiber. Ihnen droht im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Quelle und mehr: berger-law-koeln 

Lügen und leugnen nützen Fred Kaier nichts – Hier Fakten

Es gibt und gab ja einige Stalker- und Verleumderseiten, die der u.a. wegen Betruges § 263 vorbestrafte Fred Kaier bestreitet. Wir sagen: Glatte Lügen – wie alles vom Betrüger Fred Kaier. In einigen Portalen lügt er, Jura studiert zu haben und Internetunternehmer zu sein. Auf den Seiten, die er leugnet, ist Werbung von affilinet. Das Unternehmen hat geschädigten Opfern bestätigt, dass diese Werbung eindeutig dem Konto von Fred Kaier zuzuordnen ist. Weiter finden sich, wie die Opfer wissen, rote Buttons, die auf die Seite seiner Lebenskomplizin Karin Hogenschurz weiterleiten, mit dem Zweck, für die Weitergabe einer E-Mailanfrage 25  Euro abzukassieren. Da dieses Geschäftsmodell in das Kreuzfeuer seriöser Verbraucherschützer kam, wurde die Seite BRNC am 09.01.2012 von Fred Kaier gesperrt. Warum fragen wir, hätte er eine weiße Weste…hat er aber nicht. Von neuen Seiten leitet der rote Button nun direkt zur neuen Webseite von RA Peter Knöppel weiter. Ohne dafür 25 € abzuzocken. Sehr sonderbar oder? Auf der konsumerseite7 verhöhnte Fred Kaier Frau Schwarzenberg und deren Rechtsanwältin. Nur er konnte Kenntnis der Abmahnung durch Google haben. Dabei rutschte Fred Kaier seine E-Mail mit auf diese Seite. Ein weiterer Beweis für die mittelbare Täterschaft. Sein Komplize Jörg Reinholz schrieb nach der E-Mail Panne schnell im Namen des vorbestraften Chefredakteurs an Google und bat um die Löschung von Blog7. Zur Augenwischerei hat er diese Mail in CC an einige Opfer geschickt. Kaier und Reinholz wussten genau, dass zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Anwälte der Opfer Google unter Druck setzten und hatten diesen Blog bereits aufgegeben. Wäre Fred Kaier, wie er seinen Opfern vorlügt, nicht der Autor, hätte er Google bereits ein Jahr zuvor juristisch in die Pflicht nehmen müssen. Das hat er nicht getan. Wozu auch. Die Werbeklicks haben ihm ja einige Monate Geld eingebracht. Fred Kaier kann sich sicher sein, dass wir ihm keine Ruhe mehr lassen solange er in irgendeiner Form anderen Menschen Schaden zufügt.

Fred Kaier macht nur Blödsinn und verhöhnt noch dazu seine Opfer

Bitte lesen Sie, welchen unqualifizierten geistigen Dünnschiss der selbsternannte möchtegern Journalist (dafür mit reichlich Vorstrafen versehen) Fred Kaier schreibt. In einem Presseportal stellte er diesen Bericht:

Verfasser: Fred Kaier Steinhagen, 09.01.2012, 17:07 Uhr

Fachartikel: +++ Internet und Technik +++ Bericht 246x gelesen

Steinhagen [ENA] Diese Frage ergibt sich durch die rasante Zunahme von scheinbar anonymen Blogs im Internet, in denen nach Herzenslust beleidigt und gestalkt wird. Meist sind es aber junge Menschen ( Jugendliche und Kinder ) die Opfer solcher Stalking und Rufmord Kampagnen werden. Sensible Gemüter haben durch solche kriminellen Blogverfasser meist jahrelang mit den Folgen zu kämpfen.

Wir hinterfragten bei Anwälten, den Justizbehörden – aber auch bei staatlichen Beratungsstellen – die Hilfemöglichkeiten, was zu tun ist, wenn jemand Opfer solcher Rufmord Blogs oder Posts geworden ist. Die aussichtsreichste Methode, gegen Stalking und Rufmordblogs vorzugehen, bedarf 2 Schritte. Schritt 1 Sofern kein Impressum im Blog besteht, den Hoster des Blogs über den Rechtsverstoß in Kenntnis setzen und um Beseitigung des betreffenden Posts bitten. Wenn ein Impressum vorhanden ist, den Inhaber des Blogs über den Rechtsverstoß informieren und um Beseitigung des betreffenden Posts bitten.

Zeitgleich eine Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gegen den/die Verursacher stellen. Dazu muss aber beachtet werden, dass eine Anzeige bei der Polizei nur Sinn macht, wenn Straftatbestände gegeben sind. Als Straftat bezeichnet das deutsche Strafrecht ein Verhalten, das durch ein Strafgesetz mit Strafe bedroht ist. Eine Straftat ist mithin eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung oder Unterlassung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, das zur Ahndung eine Strafe vorsieht. Beweise sind nötig, zb. Screenshot oder Ausdrucke der Webseite.

Toll was? Das schreibt der größte Anbieter von Stalkerblogs den es gibt: Verbrecher Fred Kaier, Sozialbetrüger Steinhagen.

Aber nicht mehr lange du Betrüger Fred Kaier!

Wir suchen Zeugen und Opfer der Straftaten von Fred Kaier

Liebe Leser,

um das Stalker und Betrügerschwein Fred Kaier fertig zu machen und hinter Schloß und Riegel zu bringen, ist uns jede Information Recht und natürlich auch hilfreich. Gerne könne Sie uns auch anonym Informationen zukommen lassen. Wie schreibt der Verbrecher Fred Kaier auf seinen rechtsverletzenden Seiten:

„Wir freuen uns über jede Art der Kommunikation.: Informanten, Zuträger,  Spitzolinen und / oder
gewissenlose Gerüchteköche oder Verleumder sind herzlich willkommen und für uns unbezahlbar, deshalb werden sie von uns auch nicht entlohnt. Wir sichern Informanten absoluten Namensschutz und Vertraulichkeit zu.“

Da wollen wir es doch auch so tun! Was sich ein vorbestrafter krimineller erlaubt, müssten sich rechtschaffende Menschen doch auch erlauben dürfen. Nehmen Sie mit uns doch einfach Kontakt auf. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass wir bitten und die Löschung von Beirägen hier nicht entsprechen werden.

Wie schreibt der Sozialhilfeempfänger und Betrüger Fred Kaier auf seinen Verleumder und 25 Euro-Abzockseiten:

Gelegentlich ereichen mich  Emails und Briefe von  Rechtsanwälten,  Gaunern, Abzockern und deren Helfern, die meinen Umgang mit dem Persönlichkeitsrecht kritisieren und den entsprechenden Namen gelöscht haben möchten. Dieses begehren wird von mir als unberechtigt und unbegründet zurückgewiesen. (Dies schreibt ein in Serie vorbestrafter Betrüger, der mit Karin Hogenschurz und Rechtsanwalt Peter Knöppel ein kriminelles Geschäftmodell betreibt)

Ich halte an meiner bisherigen Praxis der Berichterstattung fest und stütze  mich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus Karlsruhe. (Aktenzeichen: VI ZR 259/05 – Verkündet am: 21.11.2006)

Das Berufungsgericht ist zwar im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht beinhaltet, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 – Lebach; 54, 148, 155 – Eppler).

Dieses Grundrecht wird jedoch auch in dieser Ausprägung nicht grenzenlos gewährt. Vielmehr können im Einzelfall das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Pressefreiheit Vorrang haben.

Quelle: Telemedicus

Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 – I ZR 216/92 – AfP 1995, 404, 407 f. – Dubioses Geschäftsgebaren – und BGHZ 138, 311, 320 m.w.N.

Zu einer solchen Kritik gehört auch die Namensnennung.

Die Öffentlichkeit hat in solchen Fällen ein legitimes Interesse daran zu erfahren, um wen es geht und die Presse könnte durch eine anonymisierte Berichterstattung ihre meinungsbildenden Aufgaben nicht erfüllen. Insoweit drückt sich die Sozialbindung des Individuums in Beschränkungen seines Persönlichkeitsschutzes aus.

Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (vgl. BGH vom 20. Januar 1981 – VI ZR 163/79).

Quelle: MIR – Medien Internet und Recht

Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund einer Verfassungsbeschwerde ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 26.07.2005 (7 U 31/05) bezüglich der Verletzung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG mit Beschluss vom 09.03.2010 (Az: 1 BvR 1891/05) wegen eines grundlegenden Fehlverständnis des Gerichts in Bezug auf den Gewährleistungsgehalt der Meinungs- und Pressefreiheit aufgehoben.

Das BVerfG sah schon den Ansatz des Berufungsgerichts als verfehlt an. Dieses wertete den Berichterstattungsgegenstand als objektiv belanglos, der demnach kein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse begründe. Für das BVerfG deute diese Erwägung des OLG „auf ein grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehalts der Meinungs- und Pressefreiheit hin”.

Diese ließe „nämlich nicht hinreichend erkennen, ob das Gericht sich bewusst war, dass es zunächst vom Selbstbestimmungsrecht der Presse oder auch des journalistischen Laien als Trägers der Meinungsfreiheit umfasst ist, den Gegenstand der Berichterstattung frei zu wählen, und es daher nicht Aufgabe der Gerichte sein kann zu entscheiden, ob ein bestimmtes Thema überhaupt berichtenswert ist oder nicht.

Die Meinungsfreiheit steht nicht unter einem allgemeinen Vorbehalt des öffentlichen Interesses, sondern sie verbürgt primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in die Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann.

Angesichts dessen stellt es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung dar, wenn das Oberlandesgericht dem Kläger vorliegend allein deshalb einen Unterlassungsanspruch zuerkannt hat, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.

Unsere Kontaktadresse lautet:

kaieropfer@googlemail.com

Die LKW-Fahrer von Futter Hafner warnen Fred Kaier deutlich

 

Warnung vor Fred Kaier konsumer

  
Hier mal eine deutliche Warnung vor dem Verleumder und Betrüger Fred Kaier aus Steinhagen.
Seit Monaten behauptet der Lügner, dass die Firma Hans Hafner aus Ichenhausen gemeinsame Sache mit LKW Fahrern macht, um Kunden zu betrügen. Dem ist nicht so. Fred Kaier ist ein mehrfach vorbestrafter Krimineller, der Seiten in betrügerischer Absicht betreibt. Selbst Fahrer wie ich Uwe Haas wurde mit meiner Frau des Betruges und des Steuerbetruges bezichtigt. Dem ist nicht so!
Mit einigen Kollegen werden wir dem Verleumdert Fred Kaier demnächst mal einen Besuch abstatten.
Mal sehen was er uns (19 Mann) zu sagen hat.
Diese kleine Sackratte kann sich auf die Show in Steinhagens Taubenweg
schon heute freuen……… 
 

 

In diesem Laden haust der Abzocker Peter Knöppel aus Halle